Ärztegesellschaft des Kantons Bern

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3006 Bern

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«Ä Praxis, wo fägt!»

Diese Broschüre bietet jungen Ärztinnen und Ärzten Orientierung bei der Gründung oder Übernahme einer Praxis. Sie vermittelt in kurzer Form, wie eine Praxis erfolgreich geführt wird und zeigt, wo weitergehende Informationen zu finden sind. Trotz vieler Besonderheiten im Kanton Bern beschreibt die Broschüre allgemeine Themen wie Vor- und Nachteile der verschiedenen Praxisformen und worauf es beim Management von Gemeinschaftspraxen ankommt.

Sie gibt allgemeine Hinweise zum Umgang mit Bankberaterinnen und Treuhändern und bietet Orientierung bei der Wahl des Praxisstandorts. Vorgestellt wird auch das ärzteeigene Call-Center MEDPHONE, das Ärztinnen und Ärzte im Kanton Bern beim Notfalldienst entlastet.

Und schliesslich erfahren Praxisinhaberinnen und  inhaber, wie sie sich mit Hilfe des Trust-Centers PonteNova gegen ungerechtfertigte Forderungen der Krankenkassen wehren können – damit weiterhin gilt: Es ist attraktiv, im Kanton Bern als Ärztin oder als Arzt zu arbeiten!

 

Broschüre «Ä Praxis, wo fägt!»

 

Gedruckte Exemplare sind kostenlos erhältlich beim BEKAG-Sekretariat.

 

 

Korrigenda

 
Berufsausübungsbewilligung 
Aufgrund des Wegfalls des Zulassungsstopps per 1.1.2012 (siehe S. 12) braucht es nur noch eine Bewilligung des Kantonsarztamtes: Die Berufsausübungsbewilligung (BAB). Mit Erteilung der BAB kann zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden.
 
Exkurs Zulassungsstopp

Die Bedürfnisklausel von Art. 55a KVG ist per 1.1.2012 aufgehoben worden.
Somit besteht (ungeachtet des Facharzttitels) kein Zulassungsstopp mehr.
 
1.1.2012 Ärztegesellschaft des Kantons Bern